Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Timo Werner und/oder Marc Wrieden sowie dem Auftraggeber (Kunde). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Der Auftraggeber ist im Sinne der Geschäftsbedingungen eine natürliche oder juristische Person oder eine Firma bzw. ein Unternehmen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(4) Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte vereinbarte Gage bezieht sich auf den im Angebot genannten Betrag für die Pauschale (für die ersten sechs, sieben oder acht Stunden, je nach Paket) des Paket-Preises.
§ 2 Auf- und Abbau der Technik
(1) Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage dauert ca. 30 bis 90 Minuten, je nach Aufwand des gebuchten Paketes. Dies erfolgt in der Regel direkt vor und nach der Veranstaltung.
(2) Die Auf- und Abbauzeit wird nicht mit berechnet. Die Zeit der Pauschale für die ersten sechs, sieben oder acht Stunden (je nach gebuchtem Paket) beginnt erst zum mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.
§ 3 Arbeitsplatz
(1) Für den Aufbau der Ton- und Lichttechnik wird vom Auftraggeber sichergestellt, dass am Veranstaltungsort eine saubere, ebene, freigeräumte, vor Nässe, Wind und sonstigen Fremdkörpern geschützte Fläche zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort mindestens ein nach den EDV-Vorschriften geprüfter 220V/16A Stromanschluss zum Betreiben der Ton- und Lichttechnik kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
§ 4 GEMA-Gebühren
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren (für Wort und Musik) hat der Auftraggeber zu tragen. Jedoch fallen GEMA-Gebühren bei nichtöffentlichen bzw. privaten Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstagen) in der Regel nicht an, da diese Veranstaltungen in der Regel nicht GEMA-pflichtig sind.
§ 5 Verpflegung
Die Verpflegung von Timo Werner und/oder Marc Wrieden mit nicht-alkoholischen Getränken wird vom Auftraggeber übernommen.
§ 6 Vorzeitige Kündigung und Rücktritt
(1) Die vorzeitige Kündigung eines Auftrages seitens des Auftraggebers ist zulässig, jedoch wird eine Ausfallentschädigung bei Rücktritt von der Veranstaltung wie folgt erhoben.
- Sechs Monate oder mehr vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage,
- Drei bis sechs Monate vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage,
- Acht Wochen bis drei Monate vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage und
- Acht Wochen oder weniger vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Die Ausfallentschädigung ist vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen, nach Rücktritt vom Auftrag zu zahlen.
(2) Die vorzeitige Kündigung des Auftrages seitens Timo Werner und/oder Marc Wrieden ist nur in Ausnahmefällen gemäß § 11 zulässig. Jedoch werden Timo Werner bzw. Marc Wrieden einen gleichwertigen Ersatz zu den vereinbarten Konditionen stellen, dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(3) Der Rücktritt bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform über den Postweg (Briefpost) oder als elektronischer Brief (E-Mail).
§ 7 Fälligkeit der Gage
Die vereinbarte Gage ist nach dem Ende der Veranstaltung und ohne Abzüge (Skonti) in bar zu zahlen. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
§ 8 Ordnungsgemäße Abwicklung
(1) Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.
(2) Auch wenn Timo Werner und/oder Marc Wrieden mit der Lautstärke behutsam umgehen: Die Beschallungsanlagen sind in der Lage, Pegel zu produzieren, die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen beim Publikum mit Hörproblemen führen könnten. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Gehörschutz für Gäste mit Hörproblemen vor Ort bereitliegt.
§ 9 Bildmaterial
(1) Timo Werner und/oder Marc Wrieden behalten sich vor, während der Veranstaltung Bildmaterial in Form von Fotos und Videos anzufertigen. Diese werden evtl. zu Werbezwecken auf den Internetseiten von Timo Werner und/oder Marc Wrieden sowie auf verschiedenen Social-Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, YouTube) veröffentlicht.
(2) Die Veröffentlichung erfolgt EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) konform in anonymisierter Form. Die Gesichter der abgebildeten Personen werden mittels Softwareeinsatz unkenntlich gemacht (z.B. verpixelt). Ein Widersprechen zur Veröffentlichung ist jederzeit möglich.
§ 10 Haftung
(1) Es wird seitens Timo Werner und/oder Marc Wrieden keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden übernommen. Satz 1 gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Der Auftraggeber haftet für die persönliche Sicherheit von Timo Werner und/oder Marc Wrieden am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Dritte entstehen.
(3) Sollten Timo Werner und/oder Marc Wrieden Ihre Arbeit während der Veranstaltung aus einen in den Absätzen 1 und 2 oder der in den §§ 3 und 11 genannten Gründen abbrechen müssen, wird trotzdem die volle vereinbarte Gage fällig.
§ 11 Höhere Gewalt
Können Timo Werner und/oder Marc Wrieden infolge höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall, Betriebsstörungen, Stromausfall, Stromschwankungen, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen etc.) ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag nicht erfüllen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Gage.
§ 11a COVID-19-Pandemie
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, alle behördlichen Auflagen und angeordneten Maßnahmen nach Maßgabe der
- Vorgaben der Bundesregierung, des
- Infektionsschutzgesetzes sowie der
- jeweiligen aktuell-gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Bundeslandes, in dem die Feier stattfindet,
zu planen, umzusetzen und durchzuführen. Dies beinhaltet ebenfalls die Aufklärung der Gäste über die oben genannten Vorgaben und Maßnahmen sowie die Kontrolle über die Anzahl der an der Feier teilnehmenden Gäste.
Mindestabstände und Hygienekonzepte sind seitens des Auftraggebers sicherzustellen. Benötigtes Material, wie beispielsweise Schutzvorrichtungen, Mund-Nase-Bedeckungen oder Desinfektionsmittel sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
(2) Verstöße gegen die in Absatz 1 genannten Vorgaben und Maßnahmen sind vollständig durch den Auftraggeber haftbar. Bußgelder oder ähnliches, die gegen Timo Werner und/oder Marc Wrieden für die Ausübung seiner bzw. ihrer Tätigkeit auf einer Feier des Auftraggebers erhoben werden, die auf Verstößen aus Absatz 1 seitens des Auftraggebers beruhen, sind durch den Auftraggeber zu tragen. Satz 2 gilt nicht, wenn die Verstöße grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Timo Werner und/oder Marc Wrieden begangen wurden.
(3) Sollte die Feier aufgrund von Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Vorgaben und Maßnahmen abgebrochen werden müssen, so ist die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs fällige Gage durch den Auftraggeber zu zahlen (sechs, sieben oder acht-Stunden-Pauschale zuzüglich jede weitere angebrochene Stunde).
Wird die Feier innerhalb der Zeit der Pauschale (die ersten sechs, sieben oder acht Stunden) des jeweiligen Paketes abgebrochen, ist der Betrag der Pauschale vollständig durch den Auftraggeber zu zahlen.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte einer der o.g. Paragraphen rechtswidrig oder ungültig sein, so bleiben die anderen Paragraphen hiervon unberührt.
Stand: 22.08.2020
Verantwortlich für den Inhalt:
DJ FUNKEY
Timo Werner
Waller Heerstr. 182
28219 Bremen
deejayfunkey@gmail.com
0162 75 424 72
und
DJ FLAVE – Veranstaltungsservice
Marc Wrieden
Im Heisterbusch 12
28717 Bremen
m.wrieden@gmx.de
0172 42 33 858